Müssen alle Betriebsstellen der zu bestellenden Strecken exakt mit den "Stammdaten" übereinstimmen? Können im FBS zusätzliche Betriebsstellen enthalten sein, die im RUT nicht enthalten sind?

Nicht alle, aber die meisten. Insbesondere brauchen nicht alle Blocksignale die gleiche Abkürzung haben wie im RUT (den Stammdaten). Es können nur die Betriebsstellen an DB Netz übertragen werden, deren Abkürzung mit den Stammdaten übereinstimmt. Da die Durchfahrzeiten an Blocksignalen i.d.R. nicht wichtig sind für die Bestellung, brauchen die Abkürzungen hier nicht unbedingt übereinstimmen. Bei allen Betriebsstellen, die Sie bestellen wollen - insbesondere den Halten - müssen allerdings die Abkürzungen übereinstimmen. Betriebsstellen, die in den Stammdaten, aber nicht in FBS enthalten sind (eventuell einige Anschlussstellen), sind zulässig.

Es dürfen keine Betriebsstellen übersprungen werden, an denen Sie anhalten wollen, an denen die Streckennummer wechselt oder an denen Laufwegsabschnitte wechseln (z.B. aufs/vom linken Gleis).

Besondere Regeln gelten für den Wechsel von und auf Infrastruktur, die nicht zu DB Netz gehört (s. dazu Frage Nr. 91001).

Genau wie bei Betriebsstellen, bei denen die Abkürzung nicht übereinstimmt, werden zusätzliche Betriebsstellen beim Bestellen übersprungen. Sie können also durchaus auch z.B. Tests oder Überlegungen zu neuen Haltepunkten in Ihren FBS-Dateien behalten oder alte, inzwischen stillgelegte Betriebsstellen aus informativen Gründen noch in FBS behalten, solange Sie mit den zu bestellenden Zügen dort noch nicht bzw. nicht mehr anhalten. Sie dürfen für diese Betriebsstellen jedoch keine Abkürzungen verwenden, die in den Stammdaten irgendwo vergeben sind. Sie müssen sich also freie Abkürzungen suchen - die durchaus auch länger als die von der DB.

Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 von iRFP Support.

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