Sind die Fahrzeitzuschläge, die in FBS für eine Trasse nach dem Abgleich mit einem TPN-Vorgang hinterlegt sind, identisch mit den Fahrzeitzuschlägen von DB Netz aus RUT-K?

DB Netz übermittelt nicht die exakte Grenze zwischen (Mindest-)Fahrzeit und Zuschlag. Die Regelzuschläge (lineare Zuschläge) werden überhaupt nicht übermittelt und bleiben in FBS daher beim Abgleich einer Trasse im TPN immer unverändert. Die sonstigen Zuschläge (nichtlinear = abschnittsbezogene bzw. punktuelle), die Sie in der Spalte "Zuschlag" im Ankunfts-/Abfahrtszeiten-Fenster in FBS sehen, ergeben sich daher nach Abgleich einer Trasse im TPN wie folgt:

     Ankunftszeit (zehntelgenau)

−   Abfahrtszeit an vorheriger Betriebsstelle (zehntelgenau)

−   Mindestfahrzeit nach FBS-Fahrzeitberechnung

−   Regelzuschlag nach Einstellung in FBS

=   Zuschlag nach Abgleich

 

Unserer Erfahrung nach differiert die Fahrzeitberechnung aus FBS nicht spürbar von der aus RUT bei gleichen Eingangsdaten. Sie können also davon ausgehen, dass die Zuschläge zumindest tendentiell denen in RuT entsprechen, sofern die Eingangsgrößen gleich sind.

Die Eingangsgrößen sind im Wesentlichen:

a) Regelzuschlag (linearer Zuschlag) - sollte DB-Richtilinie 402 entsprechen; i. d. R. 3% bei kurzen Nahverkehrszügen

b) Lage der Betriebsstellen / Halteplätze innerhalb der Betriebsstellen

c) Fahrzeugdaten - sollten i. d. R. dem Fahrzeugdatenformular der DB entsprechen, sofern durch uns über ein solches eingepflegt

d) zulässige Geschwindigkeiten - können in den FBS-Infrastrukturdaten geprüft und ggf. mit einem VzG-Auszug/Buch- oder Ersatzfahrplan verglichen werden

e) Längsneigungen - wenn die FBS-Infrastrukturdaten von deutschen Strecken durch iRFP geliefert wurden, können wir erfahrungsgemäß von gleicher Genauigkeit ausgehen wie bei DB Netz

f) Bögen, Tunnel - haben hierzulande erfahrungsgemäß kaum einen Einfluss auf die Fahrzeit (eher auf den Energieverbrauch)

 

(a) und (d) können Sie zumindest stichprobenartig selbst prüfen, (c) indirekt auch. Als größter Unsicherheitsfaktor bleibt dann (b) insbesondere hinsichtlich unterschiedlicher Halteplätze innerhalb der Betriebsstellen. (Fährt man mit einem kurzen Triebwagen an einem 400-m-Bahnsteig immer bis zum Bahnsteigende vor? Das kann schon mal ein paar Zehntel ausmachen.)

Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 von iRFP Administrator.

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