Was muss beim Bestellen von Trassen über die FBS-TPN-Schnittstelle im Zusammenhang mit nicht bundeseinheitlichen Feiertagen beachtet?

Auch die nicht-bundeseinheitlichen Feiertage können als gesetzliche Feiertage Sie in FBS in den Netzweiten Fahrplandaten hinterlegt werden. Sie werden dann genauso wie die (vordefinierten) bundeseinheitlichen Feiertage behandelt, sodass Sie weiterhin mit den gewohnten Regelungen wie W[Sa], Sa+S, Sa[S] usw. arbeiten können.

Sind die nicht-bundeseinheitlichen Feiertage in FBS entsprechend hinterlegt, so müssen Sie bei der Bestellung der Trassen über die FBS-TPN-Schnittstelle nichts Weiteres beachten.

Grundsätzlich werden zwar nur Verkehrstageregelungen über das TPN übertragen, die aus den Wochentagen Mo..So bestehen (nicht mit W, S, vS, nS usw.). Alle Feiertagsausnahmeregeln werden ausschließlich über Zusatz- und Ausfalltage abgebildet.

Die Umwandlung müssen Sie aber nicht selbst in FBS oder der Schnittstelle vornehmen!

Das Schnittstellenprogramm erledigt die Umrechnung automatisch für Sie und wandelt auch die von DB Netz zurückkommenden Angebote automatisch wieder in die gewohnte Darstellung um (sofern DB Netz die Verkehrstageregelung nicht geändert hat).

Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 von iRFP Administrator.

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