Fragen und Antworten

20621: Warum muss die "30-s-Regel" (Mindestbeharrungszeit 30s) auch bei der Fahrplankonstruktion beachtet werden, obwohl sie im Bereich der DB Netz AG bereits bei der Festlegung der zulässigen Geschwindigkeiten beachtet wurde?

Abgesehen davon, dass die Mindestbeharrungszeit von der konkreten Fahrdynamik jedes Zuges abhängig ist und damit nicht pauschal vorausberechnet werden kann, gibt die DB-Richtlinie 402.0420.4(4) (Stand 06/2005) hierzu an: „Die … 30-sek-Regel ist auch bei der Buchfahrplanbearbeitung zu beachten, wenn sich zwischen zwei Streckenübergängen oder durch fehlende Bremshundertstel zusätzliche Geschwindigkeitswechsel ergeben, die im VzG nicht enthalten sind.“

Zuletzt aktualisiert am 21.01.2020 von iRFP Support.

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