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20870: Wie gehen die Fahrzeitzuschläge in die Berechnung des Energiebedarfs ein?

Theoretisch müsste eine Zugfahrt mit großem Fahrzeitzuschlag mit geringerem Energiebedarf durchgeführt werden können (durch entspanntes Fahren) als die gleiche Zugfahrt mit geringerem Fahrzeitzuschlag. Dieser Effekt ist aber in den angegebenen Energiebedarfswerten nicht erkennbar - mit steigendem linearen Fahrzeitzuschlag erhöht sich auch der theoretische Energiebedarf.

Dies ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Durch den Fahrzeitzuschlag ist der Zug länger unterwegs, damit wird auch länger Motorleistung in Anspruch genommen und somit mehr Energie verbraucht. Bedenken Sie, dass im Sinne dieser Betrachtung nicht feststeht, wofür der Fahrzeitzuschlag letztendlich verwendet wird. Nur, wenn er in der Praxis als Aufenthaltszuschlag im nächsten Bahnhof oder zum abschnittsweisen Rollen genutzt wird, benötigt man für diese Fahrt tatsächlich weniger Energie. Wenn der Zug wegen des Fahrzeitzuschlages jedoch z.B. eine PZB-1000-Hz-Beeinflussung an einem Blocksignal erhält, erst bremst und dann wieder beschleunigen muss, braucht er womöglich mehr Energe als im planmäßigen Fall. Wenn beim Anfahren in der Steigung die Schienen nass sind, braucht man den Fahrzeitzuschlag womöglich dort, und eben auch mehr Energie.

Wie auch immer: Wir könnten einige Szenarien erdenken mit weniger und mindestens ebensoviele mit mehr Energiebedarf. Wir wissen aber nicht, was wirklich passieren wird - Fahrzeit ist eine Zufallsgröße im mathematischen Sinne. Damit sind das auch alle mit ihr verbundenen Größen, wie z.B. der Energieverbrauch. Da nach den UIC-Regeln die Fahrzeit "auf der sicheren Seite" im Fahrplan mit einem linearen Zuschlag berechnet wird, sollten wir das auch beim Energieverbrauch machen.

Der lineare Fahrzeitzuschlag wird gleichmäßig über alle Abschnitte der Strecke verteilt. Der Energiebedarf ist aber anders in Beschleunigungs- als in Brems- oder Beharrungsabschnitten. Somit wirkt sich der lineare Fahrzeitzuschlag wie ein gewichtetes Mittel auf den Energieverbrauch aus. Punktuelle und abschnittsbezogene Zuschläge gehen nicht in den Energiebedarf ein.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.2020 von iRFP Support.

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