Fragen und Antworten

20250: Wie soll man Block-, Einfahr-, Ausfahr- und Zwischensignale eingeben?

Früher wurde in einen Bildfahrplan für jede Betriebsstelle eine senkrechte Linie gezeichnet. Das waren natürlich zunächst die Bahnhöfe und Haltepunkte, aber auch Blockstellen, die zum Verkürzen des Zugfolgeabstandes zwischen zwei Bahnhöfen dienten. Der genaue Standort der Blocksignale wurde dabei vernachlässigt; man gab als Kilometrierung der Blockstelle den Standort des Stellwerks an. Das war möglich, weil der Abstand der Signale von der Blockstelle immer noch viel kleiner war als der Abstand der Blockstellen untereinander.

Dieses ist bei einer modernen, durchgängig mit Blocksignalen ausgerüsteten Strecke nun so nicht mehr möglich. Die Blocksignale stehen i.d.R. in beiden Fahrtrichtungen unterschiedlich verteilt, sie werden auch nicht mehr örtlich von Stellwerken bedient, sondern sind Automatik- oder Zentralblocksignale. Geben Sie in solchen Fällen jedes Blocksignal als eigene Zugfolgestelle mit jeweils einer Wirkrichtung (siehe Art der Betriebsstellen) ein. Fassen Sie Blocksignale unterschiedlicher Fahrtrichtung nur dann zu einer Betriebsstelle zusammen, wenn sie dichter als ca. 50m stehen.

Bei einer Strecke mit dichter Blockteilung kann es vorkommen, dass der Abstand vom letzten Blocksignal bis zum Bahnhof größer ist als der Abstand zwischen den Blocksignalen. Hier würde das Paradoxon entstehen, dass für den Mindestzugfolgeabstand nicht mehr die Strecke, sondern der Bahnhof maßgebend würde - was natürlich nicht der Realität entspräche, weil der Bahnhof noch durch Ein- und Ausfahrsignale unterteilt wird. In solchen Fällen müssen Sie die Einfahrsignale ebenso wie Blocksignale (als Zugfolgestellen richtungsabhängig wirkend) eingeben.

Ausfahrsignale werden i.d.R. nicht in FBS eingegeben, da sie durch die Betriebsstelle selbst repräsentiert werden. (Man geht davon aus, dass "Zugmitte an Betriebsstellenmitte" nahezu identisch ist mit "Zugspitze am Ausfahrsignal". Ebenso darf ein Zug i.d.R. erst dann abfahren, wenn das Ausfahrsignal auf Fahrt steht, unabhängig davon, wie weit die Zugspitze noch vom Ausfahrsignal entfernt ist.)

Zwischensignale in langen Bahnhöfen sind ebenso wie Einfahr- und Blocksignale in diesem Zusammenhang Zugfolgestellen und müssen daher wie Zugfolgestellen eingegeben werden.

Nicht verwechselt werden darf die Eingabe von Einfahsignalen als Zugfolgestellen mit der Eingabe von Einfahrsignalen in die Bahnhofsgleise. Letztere dient nur der Abbildung der Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Einfahrt in Bahnhöfe, nicht jedoch der Zugfolge. Da in Deutschland ein Geschwindigkeitsbegrenzung zeigendes Einfahrsignal zwei Funktionen erfüllt (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung und Zugfolgestelle), müssen die Einfahrsignale konsequenter Weise auch zweimal eingegeben werden - einmal als Zugfolgestelle und einmal bei den Bahnhofsgleisen für die Geschwindigkeitsbegrenzung. Denkbar wäre alternativ dazu auch (wie in anderen Ländern üblich), dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Einfahrt nicht am Einfahrsignal, sondern erst an der ersten Weiche beginnt, sodass dann die entsprechenden Kilometrierungen in den Bahnhofsgleisen und den Betriebsstellen nicht identisch wären.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.2020 von iRFP Support.

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