Fragen und Antworten

20559: Wie berechnet FBS die Feststellbremshundertstel (erforderliche Feststellbremswirkung, "Sägelinien" im Buchfahrplan)?

Im Gegensatz zur Berechnung der Mindestbremshundertstel wird für die erforderliche Feststellbremswirkung („Sägelinien“) nicht das Gefälle über eine längere Strecke verwendet, da hier keine kinetische Energie abgebaut werden muss, sondern der Zug bereits steht. Eigentlich wäre es sachlich am korrektesten, das maximale effektive Gefälle über die konkrete Zuglänge und Zugzusammenstellung zu verwenden. Das Problem ist nur, dass in den meisten Fällen die Zugzusammenstellung und damit auch die Länge nicht mit Sicherheit feststehen. Selbst bei Reisezügen ist ein kurzfristiges Kürzen des Zuges, im Extremfall theoretisch bis auf einen Wagen, möglich oder zumindest technisch zulässig. Damit kann praktisch für jeden Zug eine gewisse Mindestzuglänge - Tfz. und ein Wagen bzw. zwei Triebwagen - nicht ausgeschlossen werden. (Einzeln fahrende Tfz. und Triebwagen brauchen hier nicht betrachtet zu werden, da in diesen Fällen die Frage nach der Anzahl der anzuziehenden Handbremsen weniger relevant ist.)

Wenn die Mindestzuglänge nahe 0 liegt, könnte man zur Berechnung der erforderlichen Feststellbremswirkung („Sägelinien“) auch gleich das tatsächliche Gefälle verwenden - bei einer Länge von 0 sind tatsächliches Gefälle und effektives Gefälle identisch. In der DB-Richtlinie 457.0401.2 (3) („Die maßgebende Neigung für die Sägelinien ermitteln“) wird die Verwendung der Durchschnittsneigung bei einer Mindestabschnittslänge von 50 m genannt. FBS verwendet daher das effektive Gefälle einer 50 m langen Linie (d. h. eines 50 m langen homogenen Zuges). Dies ist etwas korrekter als die Verwendung des tatsächlichen Gefälles bei 50 m Mindestlänge; der Unterschied ist jedoch minimal. Es ergibt sich überhaupt nur dann ein Unterschied, wenn Neigungswechsel dichter als 50 m liegen.

In den meisten Buchfahrplan-Formaten wird die erforderliche Feststellbremswirkung durch eine bestimmte Anzahl „Sägelinien“ dargestellt. Die Umrechnung des Gefälles in eine Anzahl Sägelinien erfolgt dabei formatabhängig. In den meisten Formaten gilt eine Sägelinie je vollständige 10 ‰ (d. h. Anzahl Sägelinien = Abrunden(Gefälle / 10)) bei maximal zwei oder drei Sägelinien. Diese Regel muss immer im Zusammenhang gesehen werden damit, was der Triebfahrzeugführer zu tun hat abhängig von der Anzahl Sägelinien (s. a. Thema #40238).

Zuletzt aktualisiert am 10.11.2020 von iRFP Support.

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