Fragen und Antworten

20574: Ich muss einen Zug auf dem Gegengleis planen und benötige dafür ein Geschwindigkeitsprofil für das Gegengleis. Soll ich ein "neues" Geschwindigkeitsprofil anlegen oder das Profil des Regelgleises auch für das Gegengleis gültig machen?

(In diesem Falle wird vorausgesetzt, dass die zulässigen Geschwindigkeiten in Regel- und Gegengleis identisch sind.)

Im Allgemeinen gilt:

  • Es ist durchaus möglich, Geschwindigkeitsprofile zu haben, die für Regel- und Gegengleis gelten.
  • Es gibt aber zwangsläufig Probleme, wenn man einen iPLAN-Bildfahrplan bildet, der über Streckenabschnitte läuft, auf denen abschnittsweise getrennte Geschwindigkeitsprofile für Regel- und Gegengleis gelten und abschnittsweise ein gemeinsames Geschwindigkeitsprofil für Regel- und Gegengleis gilt. In einem solchen Falle müsste das Programm eine „2:1-Zuordnung“ treffen, d. h. die beiden getrennten Profile des einen Abschnitts müssten irgendwie dem einen gemeinsamen Profil des anderen Abschnitts zugeordnet werden. Das ist natürlich programmtechnisch nicht ohne weiteres möglich.
  • Daher sollte man nur dann gemeinsame Geschwindigkeitsprofile für Regel- und Gegengleis verwenden, wenn dies konsequent im ganzen iPLAN-Netz zutrifft.
  • Das wird nur in wenigen kleineren Netzen oder speziellen Situationen realistisch sein. In normalen Netzen ergibt sich früher oder später die Notwendigkeit, für das Gegengleis andere Geschwindigkeiten anzuwenden als für das Regelgleis. Daher lautet unsere Empfehlung, im Allgemeinen gleich für das Gegengleis getrennte Geschwindigkeitsprofile zu verwenden.

Um dies zu erleichtern, haben wir eine Funktion vorgesehen, mit der man ein für das Regelgleis  geltendes Geschwindigkeitsprofil einfach für das Gegengleis kopieren kann.

Diese Funktion befindet sich im Fenster zum Bearbeiten eines Geschwindigkeitsprofils auf der  Registerseite Aktionen.

Bezüglich des Verbindens von Geschwindigkeitsprofilen in iPLAN-Bildfahrplänen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass Geschwindigkeitsprofile "iPLAN-kompatibel" sein müssen:

  • Die Geschwindigkeitsprofile sollten keine Bezeichnung haben.
  • Wenn eine Bezeichnung unvermeidbar ist, müssen alle inhaltlich zusammengehörigen Geschwindigkeitsprofile die gleiche Bezeichnung haben, die dann nur noch auf die Gemeinsamkeit reduziert sein sollte (z. B. "Geko 2014").
  • Keinesfalls sollte in der Bezeichnung "Rtg. (irgendwas)" stehen; stattdessen muss die gültige Fahrtrichtung auf der Registerseite "Funktion" gesetzt sein. Dort sollten auch etwaige weitere Bedingungen gesetzt sein.

Es werden in iPLAN nur die Geschwindigkeitsprofile verbunden, die gleiche Eigenschaften haben. Als Besonderheit gilt die Ausnahme, dass eine "Nur-Regelgleis-Liste" auch an eine "Regel-und-Gegengleisliste" passt, aber es gibt eben nicht die oben angedeutete 2:1-Zuordnung.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.2020 von iRFP Support.

Zurück