Fragen und Antworten
40233: Warum werden fahrwegabhängige Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bahnhöfen (nichtdurchgehende Hauptgleise - abzweigende Ein- und Ausfahrten) nicht im Buchfahrplan dargestellt?
Bezüglich der Wahl des zu benutzenden Bahnhofsgleises soll in letzter Instanz dem Fahrdienstleiter des Bahnhofs die Möglichkeit offen gehalten werden, aus disposiven Gründen vom Fahrplan abzuweichen. Gleichzeitig gilt für Triebfahrzeugführer der Grundsatz, dass die im Buchfahrplan angegebene Geschwindigkeit in keinem Falle überschritten werden darf, jedoch u.U. weitere Restriktionen hinzukommen - z.B. vorübergehende Langsamfahrstellen oder eben durch Hauptsignal signalisierte niedrigere Geschwindigkeiten. Daher werden fahrwegabhängige Geschwindigkeiten nicht in Buchfahrpläne aufgenommen, wenn sie durch Hauptsignale signalisiert werden.
Für die Infrastruktur der DB Netz AG sagt hierzu die Richtlinie 502.0420.8 (7) aus: "Innerhalb von Bahnhöfen werden Fahrwege mit vom durchgehenden Hauptgleis abweichenden zulässigen Geschwindigkeiten grundsätzlich nicht aufgenommen".
Als Ausnahme hierzu gilt jedoch noch die Regelung, nach der planmäßige Einfahrten in Stumpfgleise im Buchfahrplan gekennzeichnet werden (R402.0420.4 (9), R402.0422.5 (2) und R402.0424.3 (8), alle Stand 06/2005). Eigentlich sollte dies nur dann nötig sein, wenn die Stumpfgleiseinfahrt (oder sonstige Einfahrt ohne Durchrutschweg) nicht aus der Hauptsignalisierung ersichtlich ist. (Sie ist i. d. R. aus dem Stumpfgleis- bzw. Frühaltanzeiger oder im Bereich der DS301 durch Zs3 mit Kennziffern „2“ oder „3“ ersichtlich.) Unabhängig davon gilt jedoch, dass planmäßige Stumpfgleis-Einfahrten mit ihrer zulässigen (d. h. niedrigeren) Geschwindigkeit und außerdem mit dem "liegenden T" zu kennzeichnen sind.
Zuletzt aktualisiert am 17.01.2020 von iRFP Support.