Fragen und Antworten

40238: Nach welchen Regeln trägt FBS die "Sägelinien" im Buchfahrplan ein? Warum sind gelegentlich drei "Sägelinien" zu sehen?

Die „Sägelinien“ im Buchfahrplan geben an, wieviele Handbremsen im Zug angezogen werden müssen, falls dieser einmal auf freier Strecke liegenbleibt. Sie haben damit einen direkten Zusammenhang zur effektiven Neigung (Steigung oder Gefälle).

Es gibt zwei uns bekannte Berechnungsregeln für Sägelinien: Eine früher bei DRG und bei der DB bis heute gültige und eine zweite der DR (der DDR). In FBS arbeiten die Formate Beispiel und DR/VND nach der DR-Regel und die übrigen Formate nach der DRG/DB-Regel.

Die DR-Regel sagte aus:
- bei >25 Promille = 3 Sägelinien,
- bei >10 Promille = 2 Sägelinien,
- bei > 5 Promille = 1 Sägelinie,
- sonst keine Sägelinie,
nachzulesen z. B. in der DV408 der DR §89(6), ab 1970 §54(5). Die DR-Sägelinien waren links von den Bahnhöfen angegeben.

Die Regel der DRG und der DB sagt aus: Jede vollendete 10 Promille eine Sägelinie, jedoch nicht mehr als zwei Sägelinien (nachzulesen z. B. in Ril457.0401.2(3)). Mehr als zwei Sägelinien kommen dabei nicht (mehr) vor, da man schon bei zwei Sägelinien praktisch nahezu alle Handbremsen anziehen muss. Die Anwendung der Sägelinien regelt derzeit Ril408.0681.5(2).

Hinzuzufügen wäre noch, dass die DR seit Anfang der 1980er Jahre in den eigentlichen Buchfahrplänen überhaupt keine Sägelinien mehr angegeben hat, sondern nur noch in den Vorbemerkungen. Dies erscheint nachvollziehbar, da es in den seltenen Fällen des längerfristigen Liegenbleibens auf freier Strecke sicherlich erwartet werden kann, an besonderer Stelle (z. B. in den Vorbemerkungen) nachzusehen. Ein Abdrucken dieser selten gebrauchten Information auf jeder Buchfahrplanseite ist sicherlich etwas bürokratisch.

Die deutsche FV-NE kommt ganz ohne Sägelinien aus. Für das Liegenbleiben von Fahrzeugen regelt §58 (3) und dessen Anhang III, wieviele Handbremsen anzuziehen sind. Hier muss das Zugpersonal sich über die maßgebende Neigung im Klaren sein, um die richtige Anzahl Handbremsen bestimmen zu können. Es mag bedenklich erscheinen, ob das Zugpersonal gerade im Störungsfalle sich immer der richtigen Zusammenhänge bewusst ist; andererseits sei daran erinnert, dass es sich nur um Fälle handelt, in denen ein Zug so lange liegenbleibt, dass die Druckluft aus den Bremszylindern durch Undichtigkeiten entweicht, das Tfz. keine Luft nachspeisen kann und auch kein anderes Triebfahrzeug verfügbar ist...

Buchfahrplanformate nach FV-NE enthalten daher i. d. R. keine Sägelinien. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang noch, dass man in Deutschland bei gleicher Neigung je nach Gültigkeit der FV-NE oder DB-Richtlinie eine andere Anzahl Handbremsen anziehen muss.

Man kann die Berechnung der Anzahl Sägelinien durch FBS einfach kontrollieren, indem man in einem Buchfahrplan das Menü Buchfahrplan --> Berechnung der erforderlichen Feststellbremswirkung aufruft.

Zuletzt aktualisiert am 17.01.2020 von iRFP Support.

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