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Angabe von Bereichen

 

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Damit in der Statistik auch alle Daten ausgewertet werden können, müssen in den hinterlegten Bildfahrplänen bestimmte Randbedingungen eingehalten werden. So müssen sowohl die Infrastrukturdaten:

Infrastrukturunternehmen,

Kategorie und

Streckennummer,

als auch mindestens ein Tarif- und Erfassungsbereich an jedem Punkt der Strecke definiert sein.

Ist kein Beginn eines Tarif- und Erfassungsbereiches angegeben, so fehlt die Strecke in der Auswertung nach Tarif- und Erfassungsbereichen vollständig! Ist hingegen wenigstens ein Beginn angegeben, jedoch kein Tarif- und Erfassungsbereich dem entsprechenden Abschnitt zugeordnet, so wird die Strecke ausgewertet und der Abschnitt ohne Zuordnung als „leer“ einsortiert. Es dürfen auch mehrere Tarif- und Erfassungsbereiche pro Streckenabschnitt angegeben sein. Diese werden dann für die Auswertung an den Grenzen geteilt und in den Überlagerungsabschnitten mit einem „+“ zusammengefasst. Wichtig ist für die Summierung der Daten der einzelnen Tarif- und Erfassungsbereiche, dass diese exakt den gleichen Namen im gesamten Netz tragen.

Sind die entsprechenden Streckendaten nicht vorhanden, so wird die Strecke als solches ausgewertet, jedoch in der Übersicht der Summen pro Streckenabschnitt nicht zu den eigentlich gewünschten Daten hinzugezählt.

 

 

 

 

 

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