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Bereich „Vorzunehmende Änderungen an den betroffenen Zügen“
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Die betroffenen Züge können nun jeweils rechts bzw. links vom Sperrrahmen geteilt werden. Die Teilung selbst muss an einer Zugmeldestelle erfolgen. Da dies aber nicht immer mit der Grenze des Sperrrahmens zusammenfallen muss, können Sie hier alle Zugmeldestellen links bzw. rechts vom Sperrrahmen wählen, um den entsprechenden Schnitt im Zuglauf auszuführen. Sollten Sie hier Züge an Haltepunkten beginnen und enden lassen wollen, so müssen Sie diesen ggf. erst zum Endhaltepunkt ernennen (siehe Kapitel "Registerseite „Betriebsstellen“"). Die Trennung der Zugläufe an vor- bzw. nachgelagerten Betriebsstellen ist in der Regel dann erforderlich, wenn sich hierdurch insbesondere verkehrliche Vorteile ergeben. Die trifft zum Beispiel dann zu, wenn für einen Großteil der Reisenden ein zusätzlicher Umstieg entfallen kann oder die Umläufe günstiger gestaltet werden können. In der Regel erhalten die Züge in den verbliebenen Abschnitten abweichende Zugnummern. Sie können dazu den entsprechenden Versatz hier vorgeben. Die Züge, die innerhalb des Sperrrahmens verkehren (bzw. in diesen hinein bzw. aus ihm heraus fahren), können in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Auch hier ist das Ändern der Zugnummer möglich. Ebenso können Sie für diese Züge eine neue Gattung vorgeben, so dass die Fahrten zum BUS bzw. SEV deklariert werden können. Damit diese Fahrten in Zukunft keine Konflikte mehr hervorrufen, können diese auch in SEV umgewandelt werden, d.h. die Züge erhalten den Eintrag „informative Trasse“ (siehe Kapitel "Register „Sonstiges“"). Die Zugteilnummern proportional zu den Zugnummern ändern erleichtert die weitere Arbeit, da schneller erkannt werden kann, dass es sich hier um Fahrten handelt, die baustellenbedingt abweichend verkehren. Nach dem Betätigen des Ok-Knopfes nimmt das Programm die entsprechenden Anpassungen vor. Dazu werden die betroffenen Züge kopiert. Beim bisherigen Zug, werden die Verkehrstage des Sperrrahmens als „nicht-Tage“ deklariert und beim kopierten Zug als „nur-Tage“ eingestellt. Mit der Änderung der Züge bleibt sichergestellt, dass die Anzahl der Verkehrstage vor, in und nach dem Sperrrahmen gleich bleibt. Die Verkehrstage selbst sind dabei aber ggf. auf verschiedene Züge aufgeteilt, da diese an den Tagen der Baustelle ggf. in anderen Lagen verkehren.
Züge, die die Betriebsstelle zum Teilen der Züge durchfahrend passieren, werden ebenfalls geteilt, es sei denn, Sie brechen den Vorgang bei dem Hinweis darauf ab und verschieben zum Beispiel Grenze der Teilung auf einen Halt. Die Trassen der Züge selbst werden durch diese Funktion nicht angepasst. Sie müssen also in der Regel noch die Übergangszeiten zwischen Zug und Bus und wieder zum Zug einpflegen und ggf. noch den Zuglauf nach dem Sperrrahmen anpassen (Kreuzungsverlegung o.ä.).
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