Navigation: Bildfahrpläne > Menü „Bearbeiten“ > Menüpunkt „verkehrliche Eingangsdaten“ > Registerseite „Zuschläge“

 

Registerseite „Zuschläge“

 

Zurück Vor

 

 

 

 

 

 

 

Um bei Differenzen zwischen von verschiedenen Programmen berechneten Fahrzeiten auszugleichen oder um bei kurzen, nicht exakt planbaren Geschwindigkeitseinschränkungen (z.B. Wanderbaustellen) trotzdem FBS-Fahrpläne erstellen zu können, gibt es die Möglichkeit der punktuellen und abschnittsbezogenen Zuschläge.

 

In der Spalte Abschnitt/ Betriebsstelle können Sie eine Betriebsstelle oder einen Streckenabschnitt zwischen zwei Betriebsstellen auswählen.

 

Einer Betriebsstelle können Sie einen punktuellen Zuschlag zuweisen, einem Streckenabschnitt weisen Sie einen abschnittsbezogenen Zuschlag zu. Diese Zuschläge können Sie auf bestimmte Zugarten (z.B. Reisezüge) oder Gattungen (z.B. Regionalbahn) beschränken. Somit können Sie auch auf dem gleichen Abschnitt unterschiedliche Zuschläge für verschiedene Zugarten und –gattungen definieren. Dabei können Sie in der Spalte Zuschlag Werte sowohl in Minuten und Zehntel-Minuten als auch in Prozent eingeben.

Abschnittsbezogene Zuschläge für nur eine Fahrtrichtung sind gleichbedeutend mit punktuellen Zuschlägen. Relative Zuschläge in beiden Fahrtrichtungen sind unlogisch, da die Fahrzeiten in den Abschnitten möglicherweise differieren.

FBS unterscheidet zwei Kategorien von Zuschlägen:

lineare Zuschläge, welche bei den Zügen eingegeben werden und die Fahrzeiten auf dem gesamten Laufweg des Zuges um einen prozentualen Anteil erhöhen sowie

punktuelle oder abschnittsbezogene Zuschläge, welche unter den verkehrlichen Eingangsdaten definiert werden und nur an einer bestimmten Stelle (Betriebsstelle oder Streckenabschnitt) gelten.

 

Lineare Zuschläge gehen in die Fahrzeitberechnung ein, d. h. sind in den Teilfahrzeiten im Fahrschaubild bereits enthalten. Punktuelle oder abschnittsbezogene Zuschläge werden im Gegensatz dazu erst bei der Trassensuche berücksichtigt, d. h. sind nicht in der Fahrzeitberechnung enthalten.

Punktuelle Zuschläge bewirken eine spätere Ankunftszeit an einer bestimmten Betriebsstelle, egal, aus welcher Richtung der Zug kommt. Sie wirken daher fahrzeitverlängernd auf die Betriebsstelle hinzu, je nach Fahrtrichtung also im Abschnitt vor oder hinter der Betriebsstelle.

Abschnittsbezogene Zuschläge bewirken eine Fahrzeitverlängerung in einem bestimmten Abschnitt unabhängig von der Fahrtrichtung.

Sowohl punktuelle als auch abschnittsbezogene Zuschläge können entweder absolut (in Minuten) oder relativ (in Prozent) angegeben werden. Werden die Angaben für einen längeren Abschnitt (über Betriebsstellen hinweg) eingegeben, wird der Zuschlag immer gleichverteilt. Für eine relative Angabe müssen Sie unbedingt das Prozentzeichen mit eingeben. Geben Sie keine Einheit an, interpretiert FBS die Eingabe als Minuten.

Die Eingaben Zugart ("für Züge"), Gattungen / Linien, Tfz. und Fahrtrichtung werden wie folgt ausgewertet:

Der Zuschlag trifft auf einen Zug zu, wenn

          (Zugart ODER Gattung ODER Linie) UND Tfz. UND Fahrtrichtung

zutreffen. Wenn keine Tfz.-Baureihen angegeben wurden, gelten alle Triebfahrzeuge. Sie können mehrere Gattungen, Linien oder Tfz.-Baureihen angeben, indem Sie sie durch Kommata trennen.

Das heißt, die Eingabe unter Gattungen bzw. Linien wird nur ausgewertet, wenn die Zugart auf den aktuellen Zug nicht zutrifft, die Eingabe einer Tfz.-Baureihe wirkt grundsätzlich einschränkend, d. h. ist als "nur Züge mit Tfz..." zu verstehen.

Ein Zug bekommt den Zuschlag zugewiesen, wenn er auf mindestens einem Teilabschnitt des Geltungsbereichs des Zuschlages mindestens in einem Zugteil eine der Linien des Zuschlags hat. Wenn ein Zug nur auf einem Teilabschnitt des Geltungsbereichs des Zuschlages eine zutreffende Linie hat, wird dennoch der gesamte Zuschlag zugewiesen.

Wenn der Zug den Geltungsbereich des Zuschlages nur teilweise durchfährt, wird der Zuschlag anteilig entfernungsproportional zugewiesen.

Bitte beachten Sie aber hierzu, dass eine Klärung der Fahrzeitberechnungsdifferenzen oder eine exakte Eingabe der möglichen Einschränkungen in fast allen Fällen möglich ist und die bessere Alternative zu diesen Zuschlägen darstellt. Im Extremfall verschlechtert sich die Betriebsqualität durch diese Zuschläge, da der Triebfahrzeugführer davon keine Kenntnis erhält und im Planfall das Bahnhofsgleis (bei Ankunftszuschlägen) eher beansprucht. Der dann notwendige Halt vor einem Einfahrsignal führt aufgrund der Brems- und Anfahrvorgänge zu Energiemehrverbrauch und zu einer längeren Belegung des vorgelegenen Abschnittes und damit möglicherweise zur Verspätung des Folgezuges.

Sofern bereits Züge in den zu beaufschlagenden Relationen und Gattungen konstruiert wurden, müssen mit dem Knopf alle Züge prüfen die Zuschläge dem Zug zugewiesen und danach ggf. individuell die Trassen neu gesucht werden. Züge, die von anderen Strecken übernommen wurden, werden hier nicht geprüft. Ansonsten werden die Zuschläge für alle neu eingelegten Züge, die die entsprechende Bedingungen erfüllen automatisch übernommen.

 

 

 

 

 

Copyright © 2024 iRFP • Institut für Regional- und Fernverkehrsplanung

Zurück Vor