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Register „Grenzlast“

 

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Als Grenzlast wird eine Anhängelast (Wagenzugmasse) angesehen, die maximal von dem/den Triebfahrzeug(en) mit einer bestimmten Geschwindigkeit zuverlässig über die Strecke befördert werden kann. Dabei werden Reserven für schwankende Eingangsgrößen (Wetter, Motorleistung) und für flüssigen Betriebsablauf berücksichtigt.

Für Reise- und Güterzüge werden unterschiedliche empirische Formeln für den Wagenzugwiderstand verwandt (Reisezüge: nach Sauthoff; Güterzüge: nach Strahl).

Die freie Restbeschleunigung (bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit) stellt eine Art Reserve dar. Beim Beschleunigen in der maximalen Steigung würde außerdem eine fehlende freie Restbeschleunigung bedeuten, dass es extrem lange dauert, bis der Zug die Geschwindigkeit erreicht. Es gilt daher stark vereinfacht: Je höher die freie Restbeschleunigung, desto kürzer sind die Beschleunigungsphasen. Üblich sind 0,01 m/s² für Güter- und 0,02 m/s² für Reisezüge.

Für den Gegenwind werden üblicherweise 10 - 15 km/h berechnet.

Innerhalb der Grenzlast-Tabelle bedeuten:

Graue Spalten sind Geschwindigkeiten, die zwar für das Triebfahrzeug zulässig sind, aber auf der Strecke nicht vorkommen.

Die grüne Spalte ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit im aktuellen Laufwegabschnitt (kann niedriger sein als die Höchstgeschwindigkeit der Gesamtstrecke).

Die gelbe Zeile ist die maximale effektive Steigung im aktuellen Laufwegabschnitt (s.u.).

Bitte beachten Sie, dass die maximale effektive Steigung für die konkrete Zuglänge der aktuellen Zugkonfiguration berechnet wurde, die Grenzlast jedoch indirekt eine andere Zuglänge erfordern kann. Wenn also die Grenzlast eine abweichende (insbesondere kürzere!) Zuglänge ergibt, sollten Sie die Grenzlastberechnung mit der neuen Zuglänge wiederholen. 

 

Die Spalte für Geschwindigkeit = 0 enthält die Lasten, die das Tfz. in der entsprechenden Steigung halten kann; eine Anfahrt ist mit diesen Lasten nicht mehr möglich (bei einer freien Restbeschleunigung von 0). Im Gegensatz dazu ist die Anfahrgrenzlast die Last, mit der das Triebfahrzeug den Streckenabschnitt in Fahrtrichtung räumen kann. Die niedrigste dafür zu verwendende Geschwindigkeit ergibt sich aus dem Maximum aus

der kleinsten Dauerfahrgeschwindigkeit des Triebfahrzeuges (z.B. 20 km/h) und

der kleinsten betrieblich akzeptablen Geschwindigkeit zum Räumen eines Streckenabschnittes.

Es ist jedoch ebenso möglich (und im Bereich der DB Netz AG üblich), die Anfahrgrenzlast aus dem Beharrungsfall bei Geschwindigkeit = 0, jedoch mit einer relativ großen freien Restbeschleunigung zu berechnen. Diese Restbeschleunigung sorgt dann dafür, dass der Zug doch in Bewegung gesetzt werden kann. In diesem Falle werden 0,2 m/s² für Reise- und 0,1 m/s² für Güterzüge empfohlen.

Wenn Zugkraft und Fahrwiderstand (des/der Triebfahrzeuge(s)) eingeschaltet sind, bedeuten:

FT = Summe der Zugkräfte am Treibradumfang aller Triebfahrzeuge

FWFT = Summe der Fahrwiderstände der Triebfahrzeuge.

 

 

 

 

 

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