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Register „Hilfsrechner“
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Zur Annahme von vorhandenen Bremshundertsteln und Bremsstellungen können folgende Richtwerte als Orientierung gelten: •Reisezüge und Triebwagen >160 km/h: 225% R+Mg •Reisezüge und Triebwagen >140 km/h: 165% R+Mg •sonstige moderne Triebwagen: 150% R+Mg •sonstige Reisezüge: 140% R •einzeln fahrende Lokomotiven (Tfz. / Lz): 100% P •Güterzüge >100 km/h: 100% P •Güterzüge <=100 km/h: 80% P Die Mindestbremshundertstel λMin (vMax, iM, sVA) geben das mindestens erforderliche Bremsvermögen an, um einen Zug aus der Höchstgeschwindigkeit vMax im vorhandenen (Regel)Vorsignalabstand sRVA mit dem maßgebenden Gefälle iM mit einer Schnellbremsung anhalten zu können. Der Vorsignalabstand umfasst dabei den Bremsvorgang, nicht jedoch die vorhergehende Reaktionsphase. I.d.R. kommen auf einer Strecke mehrere Kombinationen aus Vorsignalabstand, Steigung (Gefälle) und zulässiger Geschwindigkeit vor, daher ist der maßgebende Fall auszutesten. Positive Steigungen (= negative Gefälle) werden i.d.R. nicht bremswegverkürzend gewertet, d.h. sind mit 0 zu berechnen.
Durch die Führerstandssignalisierung sind hier Signalisierungen (Quasi-Vorsignalabstände) bis 10000 m im Voraus möglich. Da LZB-geführte Züge im Störungsfall mit 160 km/h im tatsächlichen (ortsfesten) Vorsignalabstand (1000 - 1300 m) weiterfahren können sollen, sind die Mindestbremshundertstel hier immer für 160 km/h zu berechnen.
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