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Register „Hilfsrechner“

 

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Bitte beachten Sie, dass die in den Zugdaten anzugebenden vorhandenen Bremshundertstel in der Regel höher sind als die Mindestbremshundertstel. Die Mindestbremshundertstel sind lediglich zu verwenden, wenn die Zugzusammenstellung unbekannt und stark schwankend ist, d.h. im Wagenladungs-Güterverkehr. Bei Reisezügen, insbesondere Triebwagen, einzeln fahrenden Lokomotiven und Güterzügen fester Zusammensetzung (Ganzzügen) sind die vorhandenen Bremshundertstel zu verwenden.

Zur Annahme von vorhandenen Bremshundertsteln und Bremsstellungen können folgende Richtwerte als Orientierung gelten:

Reisezüge und Triebwagen >160 km/h:                    225% R+Mg

Reisezüge und Triebwagen >140 km/h:                    165% R+Mg

sonstige moderne Triebwagen:                              150% R+Mg

sonstige Reisezüge:                                        140% R

einzeln fahrende Lokomotiven (Tfz. / Lz):          100% P

Güterzüge >100 km/h:                                        100% P

Güterzüge <=100 km/h:                                          80% P

Die Mindestbremshundertstel λMin (vMax, iM, sVA) geben das mindestens erforderliche Bremsvermögen an, um einen Zug aus der Höchstgeschwindigkeit vMax im vorhandenen (Regel)Vorsignalabstand sRVA mit dem maßgebenden Gefälle iM mit einer Schnellbremsung anhalten zu können. Der Vorsignalabstand umfasst dabei den Bremsvorgang, nicht jedoch die vorhergehende Reaktionsphase.

I.d.R. kommen auf einer Strecke mehrere Kombinationen aus Vorsignalabstand, Steigung (Gefälle) und zulässiger Geschwindigkeit vor, daher ist der maßgebende Fall auszutesten. Positive Steigungen (= negative Gefälle) werden i.d.R. nicht bremswegverkürzend gewertet, d.h. sind mit 0 zu berechnen.

Die hier empirisch berechneten Mindestbremshundertstel stimmen nicht immer mit den experimentell ermittelten Werten einer Bremstafel überein.

 

Die Mindener Bremsweggleichung (nach Sauthoff, 1961) definiert den Zusammenhang zwischen Bremshundertsteln, Geschwindigkeit, Steigung und Bremsweg für eine vollständige Zwangsbremsung zzgl. etwa 10 % Bremswegzuschlag für reine Druckluft-Klotz- oder Scheibenbremsen. Sie ist nur zwischen 30 und 160 km/h (P, R, R+Mg) bzw. zwischen 10 und 90 km/h (G) gültig.

In Deutschland ist über 160 km/h linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) gesetzlich vorgeschrieben.

 

Durch die Führerstandssignalisierung sind hier Signalisierungen (Quasi-Vorsignalabstände) bis 10000 m im Voraus möglich. Da LZB-geführte Züge im Störungsfall mit 160 km/h im tatsächlichen (ortsfesten) Vorsignalabstand (1000 - 1300 m) weiterfahren können sollen, sind die Mindestbremshundertstel hier immer für 160 km/h zu berechnen.

 

 

 

 

 

 

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