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Menüpunkt „Konsistenzprüfungen“

 

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Im Gegensatz zu Bildfahr- und Umlaufplänen wird in der Bahnhofsfahrordnung nicht fortwährend im Hintergrund geprüft, ob Konflikte bestehen oder noch weiterer Arbeitsbedarf existiert. Demzufolge tauchen auch keine Ausrufezeichen in den entsprechenden Unterlagen auf. Nichts desto trotz können Sie mit Hilfe der Konsistenzprüfung nachvollziehen, welche Tätigkeiten noch notwendig sind.

Im oberen Teil des Fensters können Sie wählen, welche Prüfungen durchgeführt werden soll. Im Grundzustand werden sowohl die Gleiszuordnungen, besetzte Einfahrten und die Vollständigkeit der Fahrzeugübergänge geprüft. Sobald Sie eine Veränderung in der Auswahl der Prüfkriterien vornehmen, müssen Sie die Tabelleninhalte Aktualisieren.

Die darunterliegende Tabelle gibt die Ergebnisse der Prüfung aus. Sie sehen dort den Zug, die Betriebsstellenabkürzung, an der das Problem auftritt, die Verkehrstage des in der Spalte Zug aufgelisteten Zuges und kurz verbalisiert den dazugehörigen Befund.

Gleiszuordnungen werden aufgelistet, wenn für eine Fahrt nicht an allen Tagen an allen Betriebsstellen ein in der Infrastruktur der Bahnhofsfahrordnung definiertes Gleis vorliegt. Besetzte Einfahrten treten dann auf, wenn eine ankommende Zugfahrt in ein Gleis einfährt, welches an mindestens einem Verkehrstag zu diesem Zeitpunkt belegt ist. Sobald einer der beiden Züge eines Übergangs nicht mehr an allen Verkehrstagen des Übergangs verkehrt, wird dies als unvollständiger Fahrzeug-Übergang ausgewiesen. Dies kann zum Beispiel auftreten, wenn im Bildfahrplan die Verkehrstage eines Zuges reduziert werden.

 

 

 

 

 

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