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Menüpunkt „Automatische Gleisvergabe“

 

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Die Bahnhofsfahrordnung übernimmt zunächst die Gleisangaben, die einem Zug schon im Bildfahrplan zugewiesen wurden. Nicht in allen Fällen ist die Gleisangabe jedoch so verwertbar, da zum Beispiel nur eine Gleisgruppe im Bildfahrplan zugewiesen wurde. An dieser Stelle können Sie vordefinierte Vergaberegeln zur Anwendung bringen.

Wählen Sie einfach die entsprechende(n) Regelung(en) an, die zur Anwendung kommen sollen. Beachten Sie dabei, dass die Regeln von oben nach unten abgearbeitet werden. Sobald eine Regelung auf einen Zug an einer Betriebsstelle zutrifft, wird diese genutzt und mit der Verarbeitung der nächsten Betriebsstelle bzw. des nächsten Zuges begonnen. Sie können hier auch noch bestimmen, ob die gewählten Regeln allen Zügen zuzuweisen sind oder nur Züge ohne oder mit undefiniertem Gleis zuzuweisen sind. Damit die Zuordnung vorgenommen wird, müssen Sie den Knopf Gleise zuweisen betätigen. Dabei können Sie im Hintergrund sehen, wie sich die Regeln auf die Gleisbelegung auswirken und ggf. gleich noch einmal nachsteuern, wenn nicht alle erhofften Anpassungen konfliktfrei umsetzbar waren.

Mit Hilfe des Knopfes Bearbeiten gelangen Sie zur Bearbeitung der eigentlichen Regeln im Infrastrukturdatenfenster. Näheres dazu lesen im Kapitel "Registerseite „Gleisvergabe-Regeln“".

 

 

 

 

 

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