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Unterschied zwischen Betriebs- und Schnellbremseinstellungen

 

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Da einige Zusatzbremsen systembedingt nur oder nicht bei Schnellbremsungen wirken, muss zwischen den Bremshundertsteln für Schnellbremsungen und für Betriebsbremsungen unterschieden werden. Beispielsweise wirkt die Mg-Bremse normalerweise nur bei Schnellbremsungen, nicht jedoch bei Betriebsbremsungen. Demzufolge sind die Bremshundertstel der Bremsstellung R+Mg nur für Schnellbremsungen, nicht jedoch für Betriebsbremsungen relevant. In diesem Falle müssen Sie, auch wenn feststeht, dass der Zug in Bremsstellung R+Mg gefahren wird, für die Betriebsbremse die niedrigeren Bremshundertstel der Bremsstellung R (ohne +Mg) eingeben.

 

Im umgekehrten Fall ist es auch denkbar, dass ein Fahrzeug mehr Betriebsbremshundertstel als Schnellbremshundertstel hat. So erfüllen z. B. hydraulische (hydrodynamische) Bremsen oder Motorbremsen oft nicht die notwendigen Sicherheitsanforderungen, um im Gefahrenfalle bei Schnellbremsungen hinreichend zuverlässig mitzuwirken. In solchen Fällen dürfen die anteiligen Bremshundertstel dieser Bremsen nicht für Schnellbremsungen angerechnet werden (und sind dann auch nicht in den Bremsgewichtsanschriften enthalten). Für die Betriebsbremshundertstel kommen sie jedoch weiterhin in Betracht, sofern ein planmäßiges Verkehren des Fahrzeugs bei Ausfall einer dieser Bremsen nicht mehr notwendig ist. Oft sind auch elektrische Bremsen aus Kostengründen nicht sicherheitsrelevant und daher nicht in den Bremsanschriften enthalten.

 

Für die Fahrzeitberechnungen des FBS werden nur die Betriebsbremshundertstel und die Grundbremsstellung verwendet. Die Bremsbauform und die Schnellbremseinstellungen gehen nicht unmittelbar in die Berechnungen ein, ebensowenig die Betriebszusatzbremsen (da sie lediglich erklären, wie die Betriebsbremshundertstel zustande kommen).

 

Die Schnellbremseinstellungen sind relevant für die Zulässigkeitsprüfungen, d. h. für die Abhängigkeiten zu zulässiger Geschwindigkeit, maximal zulässigem Bremsweg und jeweiliger Streckenlängsneigung. Diese Abhängigkeit wird in vielen Ländern – auch in Deutschland – durch Bremstafeln (als geforderte Mindestbremshundertstel) zum Ausdruck gebracht. Auch die Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit auf Grund nicht ausreichend vorhandener Bremshundertstel geschieht anhand der Schnellbremseinstellungen. In vielen Buchfahrplanformaten sowie i. d. R. beim Exportieren der Daten aus FBS werden ebenfalls die Schnellbremseinstellungen, nicht jedoch die Betriebsbremseinstellungen angegeben.

 

Alternativ zur Angabe der Betriebsbremshundertstel kann man ersatzweise in FBS auch die mittlere effektive Betriebsbremsverzögerung angeben. Im Gegensatz zu den Betriebsbremshundertsteln ist diese nicht abhängig von der Bremsanfangsgeschwindigkeit und nicht zwingend von der Neigung der Strecke. Mehr hierzu siehe Kapitel Unterschied zwischen Vorgabe der Bremshundertstel und der Bremsverzögerung.

 

 

 

 

 

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