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Bedarfszüge - oder: „verkehrt bei Bedarf“

 

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Ein weiteres eisenbahnhistorisches Phänomen ist der „Bedarfszug“. Ursprünglich diente diese Angabe dazu, den örtlichen Betriebseisenbahnern mitzuteilen, dass ein Zug ohne vorherige Ankündigung ausfallen kann. Im Laufe der Jahre ist jedoch einiges Durcheinander in die Bedeutung der Bedarfszugangabe gekommen, so dass sie teilweise lokal abweichend gehandhabt wird. Letztendlich kommt der Angabe inzwischen nicht mehr so eine große Bedeutung zu: Bei Reisezügen wird sie völlig vermieden, und Güterzüge verkehren fast schon selbstverständlich auch ohne besondere Kennzeichnung bei Bedarf.

FBS ermöglicht folgende Bedarfskennungen, deren Eingabe über ein eigenes Fenster erleichtert wird:

Zug fährt an den angegebenen (Regel-)Verkehrstagen nur bei Bedarf, d.h. kann ohne bes. Ankündigung ausfallen: B als letztes Zeichen in den Regelverkehrstagen

Diese Option beeinflusst die interne Funktionsweise der Verkehrstageauswertung (und damit Trassensuche) nicht. Sie ist rein informativ und wird z.B. im BFO-Programm verwendet, um durch Einordnung in einer ggf. weiteren Verkehrstagespalte dem Personal mitzuteilen, dass der Zug ohne Ankündigung ausfallen kann.

Zug fährt an den angegebenen Verkehrstagen grundsätzlich, an allen anderen Regelverkehrstagen außerdem bei Bedarf: B als erstes Zeichen in den Regelverkehrstagen

Diese Option setzt die interne Verkehrstageregelung auf täglich, damit ausgeschlossen wird, dass an einem anderen Tag der Fahrplanperiode Konflikte auftreten. In Beschriftung, Druck und Auswertung (Statistik) werden jedoch weiterhin die Regelverkehrstage verwendet und angezeigt.

B überschreibt nicht die Nur- oder Nicht-Bereiche.

Beispiele:          Mi+B = nur mittwochs und nur bei Bedarf

                    B+Mi = nur bei Bedarf, mittwochs jedoch grundsätzlich

                    B[S] = nur bei Bedarf, jedoch nie an Sonn- und Feiertagen

Prioritäten der Verkehrstageangaben:

1)nur kann den generellen Gültigkeitsbereich des Fahrplans weiter einschränken;
                    keine der folgenden Angaben kann außerhalb des nur-Bereiches liegen

2)nicht kann einzelne Tage oder Bereiche innerhalb des Gültigkeitsbereiches aus-
                    schließen; keine der folgenden Angaben kann diese Tage wieder einschließen

3)auch kann einzelne Tage oder Bereiche innerhalb des Gültigkeitsbereiches ein-
                    schließen; keine der folgenden Angaben kann diese Tage wieder ausschließen

4)die verbleibenden Tage werden durch die Regelverkehrstageangabe entschieden

 

 

 

 

 

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