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Arbeiten mit der Zugriffssteuerung (für Anwender)

 

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In FBS-Dateien, die der Zugriffssteuerung unterliegen, ist eine „Ampel“ sichtbar. Die Ampel signalisiert das Schreib-/Leserecht und ist der einzige für den Anwender sichtbare „Unterschied“ und „Kontakt“ zur Zugriffssteuerung.

Bei „rot“ zeigender Ampel  ist kein Schreibrecht vorhanden. Dennoch können in diesem Zustand gewisse Arbeiten vorgenommen werden und teilweise auch Fenster geöffnet werden, in denen Änderungen der Dateien möglich sind (z. B. Anzeige-Einstellungen). Eine rot zeigende Ampel bedeutet nicht, dass (grundsätzlich) kein Recht zum Bearbeiten vorhanden ist, sondern nur, dass (derzeit) kein Recht zum Speichern vorhanden ist. Der Anwender soll im Zweifelsfall selbst entscheiden, wie weit er trotz rot zeigender Ampel gewisse Einstellungen (vorübergehend) ändert, wohl wissend, dass diese nicht gespeichert werden können. Denkbar wären z. B. trotz rot zeigender Ampel das vorübergehende Verändern von Blattgrößen und anderen Ansicht-Einstellungen zum Erzeugen eines Ausdrucks oder einer PDF-Datei oder das Anlegen eines temporären Umlaufplans zum Zwecke des Feststellens der benötigten Fahrzeuganzahl.

In FBS-iPLAN-Netzen gibt es eine Ampel für das Netz (im Netz-Hauptfenster unten rechts in der Objekt-Liste sichtbar) und je eine weitere Ampel in jedem Bildfahrplan. Die Netz-Ampel kontrolliert das Anlegen neuer Netz-Objekte und das Verändern der Netz-Topologie. Temporäre Bildfahrpläne (nach Karte oder Zuglauf) können auch angelegt werden, wenn die Netz-Ampel rot ist.

Die Ampeln von Bildfahrplänen „blockieren“ die Strecken, die Bestandteil des jeweiligen Bildfahrplans sind. Auf diese Art kann in Bildfahrplänen eines Netzes, die unterschiedliche Strecken beinhalten, durch mehrere Anwender gleichzeitig gearbeitet werden. Allerdings wird immer die komplette Strecke beansprucht, sobald sie durch einen Bildfahrplan auch nur ein kurzes Stück verwendet wird – nicht nur das im Bildfahrplan sichtbare Stück.

Für einige Aktionen in der Netz-Hauptansicht betreffen alle Bildfahrpläne. Diese können nur vorgenommen werden, wenn für alle Bildfahrpläne das Schreibrecht vorhanden ist. Das Schreibrecht für alle Bildfahrpläne gemeinsam kann am besten mit der rechten Maustaste in der Streckenliste (oben rechts) geholt werden. Solche Aktionen sind z. B. das Ändern der allgemeinen Fahrplandaten (Kalender), der Aufenthalte für alle Strecken und der Zugnummern in der Zugübersicht.

Die Bedienung der Ampel kann entweder durch einfachen Klick darauf mit der linken Maustaste erfolgen, oder es wird mit der rechten Maustaste explizit ein Menüpunkt angewählt. I. d. R. ist zu jedem Zustand der Ampel immer nur ein Folge-Zustand möglich, so dass ein Linksklick ausreicht.

Wird bei Ampel-Zuständen „mit gelber Lampe“ der Mauszeiger über die Ampel gehalten, wird ein Hinweisfenster mit weiteren Informationen angezeigt.

 

Im Allgemeinen gelten folgende Regeln:

oBeim Abholen des Schreibrechts (Ampel wechselt von gelb auf grün) werden die jeweiligen FBS-Dateien neu geladen, d. h. es kann sich der sichtbare Dateiinhalt ändern. Damit werden Änderungen übernommen, die der bisherige Inhaber des Schreibrechts eventuell vorgenommen hat.

oBeim Abgeben des Schreibrechts (Ampel wechselt von grün auf rot) werden eventuell vorgenommene Änderungen gespeichert. Damit wird sichergestellt, dass der nächste Inhaber des Schreibrechts diese Änderungen beachtet und sie nicht überschreibt.

oAn jeder Ampel, an der ein Schreibrecht abgeholt wurde, muss es auch wieder abgegeben werden. Wenn mehrere Ampeln zur gleichen Datei vorhanden sind (gleiche Strecke in mehreren Bildfahrplänen geöffnet), wird das Schreibrecht erst wieder frei, wenn die letzte dieser Ampeln auf rot geschaltet wurde. Erst das Abgeben des Schreibrechts an der letzten Ampel führt auch zum Speichern der Datei.

oDas Schließen eines Fensters mit Ampel (Bildfahrplan- oder Netz-Fenster) führt implizit zum Abgeben des Schreibrechts dieser Ampel – sofern sie noch grün war. Es wird jedoch nicht empfohlen, Fenster mit grüner Ampel zu schließen. Vielmehr sollte zuvor immer die Ampel manuell auf rot geschaltet (das Schreibrecht abgegeben) werden, damit auf eventuelle Speichern-Rückfragen reagiert werden kann.

oEine Ampel kann sofort beim Anzeigen des Fensters grün sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Schreibrecht für alle betroffenen Dateien schon beim Öffnen des Fensters (durch andere Ampeln) vorhanden war. Auch bei solchen Ampeln – bei denen das Schreibrecht nicht explizit abgeholt wurde – muss es abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

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