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Organisation (für Systemadministratoren)
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Die FBS-Zugriffssteuerung wurde so entworfen und aufgebaut, dass sie voll kompatibel zum Arbeiten mit lokalen Dateien („offline“) ist. Der Anwender muss sich vor dem Öffnen von FBS-Dateien nicht unbedingt bewusst sein, ob die zu öffnenden Dateien der Zugriffssteuerung unterliegen oder nicht.
•Der FBS-Zugriffs-Dispatcher muss quasi-permanent verfügbar sein – solange mindestens ein Arbeitsplatz mit FBS-Daten arbeiten will, die der Zugriffssteuerung unterliegen. •Die eigentlichen Daten (FBS-Dateien) müssen auf einem freigegebenen Netzwerk-Verzeichnis liegen. Dieses kann, muss aber nicht auf dem selben Rechner liegen wie der FBS-Zugriffs-Dispatcher. Das Netzwerk-Verzeichnis muss ebenso quasi-permanent verfügbar sein wie der FBS-Zugriffs-Dispatcher. •Der Zugriff von jedem Arbeitsplatz auf die FBS-Dateien muss ausschließlich über UNC- Pfade (Uniform Naming Convention – Pfade der Form \\Rechnername\Freigabe\...) erfolgen. Es ist zulässig, den UNC-Pfad durch einen lokalen Laufwerksbuchstaben zu substituieren (virtuelles Laufwerk; DOS-Befehl subst). Es ist allerdings wichtig, dass alle beteiligten Arbeitsplätze auf die gleiche Freigabe zugreifen, d. h. bei allen Arbeitsplätzen müssen Rechnername und Freigabename der effektiv benutzten UNC-Pfade identisch sein. Dies ist insbesondere zu beachten, falls der Rechner, auf dem die FBS-Dateien liegen (der Dateiserver), selbst auch Arbeitsplatz ist: Dann muss auch von diesem Arbeitsplatz „auf sich selbst“ per UNC-Dateiname (z. B. \\localhost\freigabe\...) bzw. virtuellem (!) Laufwerksbuchstaben zugegriffen werden. •Jeder Arbeitsplatz braucht auf Dateiebene potentiellen Schreib- und Lesezugriff auf die FBS-Dateien, d. h. der Zugriff auf Dateiebene darf zunächst nicht eingeschränkt sein. Unter gewissen Umständen darf das Anlegen oder Löschen von Dateien im Netzwerk-Verzeichnis eingeschränkt sein.
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